Kampf ums Recht: „starke und eindringliche Ausdrücke“ sind erlaubt
Ihnen wird etwas vorgeworfen, beispielsweise als Folge einer Polizeikontrolle, und sie befinden sich im sogenannten „Kampf ums Recht“? Dann dürfen sie auch „starke und eindringliche Ausdrücke“ benutzen, um ihre Rechtsposition zu unterstreichen – ohne das einzelne Wort auf die Waagschale legen zu müssen. Eine Geschichte aus dem Leben.